Sozialdienst

Wir lassen Sie nicht allein.

Die Mitarbeiter unseres Sozialdienstes haben die Aufgabe und das Ziel, Patienten und Angehörige bei der Bewältigung von persönlichen oder sozialen Problemen in Bezug auf die Entlassung zu informieren, zu beraten und zu unterstützen. Sie geben Unterstützung und Hilfestellung nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ und unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.

Alle Patienten und Angehörige haben die Möglichkeit direkt Kontakt zum Sozialdienst aufzunehmen. Die andere Möglichkeit ist den zuständigen Arzt oder das Pflegepersonal anzusprechen, die den Kontaktwunsch an den Sozialdienst weiterleiten. In der Regel findet dann ein persönlicher Kontakt statt. Unter Einbeziehung ärztlicher und pflegerischer Informationen und der Abstimmung der weiteren Vorgehensweise wird mit dem Patienten und gegebenenfalls mit den Angehörigen nach geeigneten Hilfsmöglichkeiten gesucht.

Aufgaben des Sozialdienstes

1. Hilfen bei der Entlassung

Der Sozialdienst plant mit dem Patienten und den Angehörigen zusammen die weitere Versorgung nach dem Krankenhausaufenthalt. Der Sozialdienst wird unterstützend und beratend tätig in folgenden Bereichen:

  • Information zu Pflegeversicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch 11 (SGB XI)
  • Organisation häuslicher Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst und/oder Angehörige
  • Organisation von Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung
  • Organisation der Aufnahme in einer stationären Pflegeeinrichtung
  • Vermittlung und Organisation der Aufnahme in eine Hospizeinrichtung
  • Beratung zu ergänzenden Angeboten (z. B. Hausnotruf, Hilfsmittelversorgung, hauswirtschaftliche Hilfen, Kinderbetreuung, Essen auf Rädern, etc.)

2. Information zur wirtschaftlichen Sicherung

Information zu Fragen der wirtschaftlichen Sicherung (z. B. Krankengeld, Erwerbsminderungsrente, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, etc.).

3. Information zu persönlichen, finanziellen und beruflichen Problemen und Veränderungen

  • Information zu finanziellen Hilfen (z. B. Anträge bei der Deutschen Krebshilfe)
  • Information zur Schwerbehinderung nach dem SGB IX
  • Beratung von Suchtkranken und Vermittlung zu Suchtberatungsstellen
  • Information zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht.

4. Einleitung von Reha-Maßnahmen

Um eine Rückkehr in den häuslichen Bereich zu ermöglichen, dauernde Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder auch um Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen, ist oftmals eine medizinische Rehabilitation erforderlich. Nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt wird entschieden, ob und welche Reha-Maßnahme in Abhängigkeit von Diagnose, Alter und Selbsthilfefähigkeit des Patienten und Entscheidung des Kostenträgers eingeleitet werden kann. Es gibt unterschiedliche Formen der Anschlussheilbehandlung (teilstationär/vollstationär), und Spezialisierungen der Rehabilitation im Bereich Geriatrie und Neurologie.

5. Vermittlung an Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen


Sprechen Sie uns an. Wir versuchen mit Ihnen gemeinsam Wege und Hilfsmöglichkeiten zu erarbeiten, Perspektiven zu eröffnen, Anstöße zu geben und Sie ein Stück Ihres Weges zu begleiten.