Institut für diagnostische und interventionelle Radiologie

Informationen für Patienten.

Liebe Patientinnen und Patienten,

Wir freuen uns, dass Sie uns auf unserer neuen Webseite besuchen.

Wir möchten für Sie als Patienten unseres Institutes freundliche, einfühlsame und nach dem besten und neuesten wissenschaftlichen Stand arbeitende Ärztinnen und Ärzte sein. Unser Ziel ist es, Ihnen zu helfen, möglichst rasch, umfassend und sorgfältig bestimmte Krankheiten auszuschließen, Ursachen Ihrer Beschwerden zu finden oder den Verlauf einer bestehenden Erkrankung zu beschreiben. Aber wir sind nicht nur diagnostisch tätig - so bieten wir zusammen mit Kollegen anderer Fachrichtungen unseres Klinikums auch minimal-invasive Therapien an, wie zum Beispiel die Schmerzbehandlungen bei Rückenschmerzen, die Aufdehnung von Arterien bei Gefäßverengungen und -verschlüssen oder die gezielte minimal-invasive Tumorbehandlung durch moderne Verfahren wie Hitze (Thermoablation) oder Mikrowellentechnik. Unser universitäres radiologisches Institut an der Medizinischen Hochschule Brandenburg (MHB) will Ihnen dabei als Patienten ermöglichen, von den neuesten und gleichzeitig auch schonendsten Methoden und Verfahren in der modernen Radiologie zu profitieren. Für die Untersuchungen stehen die modernsten Geräte und Methoden zur Verfügung. So können die klassischen Röntgenuntersuchungen und die Computertomographie (CT) dank moderner Technik mit einer sehr geringen Röntgenstrahlenexposition durchgeführt werden. Auch besteht die Möglichkeit zu Ultraschall (Sonografie), Magnetresonanztomographie (MRT) und Angiographie mit Geräten auf dem neuesten technischen Stand. Dabei ist es uns vor allem wichtig, dass Sie sich in unserem Institut bei Ihrer Untersuchung stets gut betreut und informiert fühlen.


Ihr Univ.-Prof. Dr. med. Andreas G. Schreyer und das gesamte Team

Kontaktinformation:

Ambulante Privatsprechstunde Univ.-Prof. Dr. med. Andreas G. Schreyer, MHBA:
Termine über Chefarzt-Sekretariat (Frau Debbert)
Tel.: (3381) 41 26 00
Fax.: (03381) 41 26 09

Ambulante Anmeldung MVZ Radiologie
Tel.: (03381) 41 26 20


Online-Terminanfrage Radiologie

Sie haben hier die Möglichkeit uns Ihre Terminanfrage über das Kontaktformular zu senden. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.


 
Wegweiser durch eine radiologische Praxis

Wegweiser durch eine radiologische Praxis

1. Überweisung durch den Hausarzt
Meistens werden Sie, wenn Sie einen Radiologen aufsuchen, von einem anderen Arzt überwiesen. Hierzu schreibt der überweisende Arzt einen Überweisungsschein, auf dem eine Verdachtsdiagnose und die empfohlene Untersuchung vermerkt sind. Bei Patienten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, ist dies die notwendige Grundlage für die Untersuchung durch den Radiologen. Patienten, die ihre Leistung selbst bezahlen oder die in einer privaten Krankenversicherung versichert sind, können auch direkt einen Radiologen aufsuchen. Warum soll bei Ihnen eine radiologische Untersuchung durchgeführt werden? Gibt es Alternativen? Nach welchen Kriterien entscheidet sich Ihr Arzt für eine bestimmte Diagnosemethode?

2. Die Anmeldung
Bei vielen radiologischen Untersuchungen haben Sie oder der überweisende Arzt schon vor dem Besuch beim Radiologen telefonisch einen Termin vereinbart. Bei anderen Untersuchungen benötigen Sie keinen Termin und kommen zur Untersuchung direkt in die Praxis. Kommen Sie nun als Patient in die radiologische Praxis, werden Sie an der Anmeldung empfangen. Dort werden mit Hilfe der Versicherungskarte Ihre persönlichen Daten aufgenommen und anhand des mitgebrachten Überweisungsscheines der folgende Untersuchungsablauf geplant. Von der Anmeldung aus werden Sie meist direkt zum Wartebereich des betreffenden Untersuchungsbereich gebracht. Im jeweiligen Untersuchungsbereich werden Sie über die geplante Untersuchung ausführlich aufgeklärt. Hier haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu stellen, falls Ihnen etwas unklar ist. Das Einverständnis zur geplanten Untersuchung müssen Sie durch Ihre Unterschrift erklären. Minderjährige Patienten benötigen übrigens das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten.

3. Wartezeit
Es kann vorkommen, dass ein Patient, der eigentlich nach Ihnen die Praxis betreten hat, vor Ihnen aufgerufen wird. Was ist die Ursache? Hinter den vielen Kabinentüren, die Sie vom Wartezimmer aus sehen können, verbergen sich unterschiedliche medizintechnische Geräte. Geräte, wie z. B. Computer- und Kernspintomograph, Mammographie, oder Durchleuchtungsgerät. Jedes dieser Geräte hat seine eigene Patientenbelegung oder auch Belegungsdauer. Daher kommt es sehr häufig vor, dass die Patienten nicht in der Reihenfolge ihrer Ankunft im Wartezimmer aufgerufen werden, sondern eben in Abhängigkeit der bevorstehenden Untersuchung am jeweiligen Gerät.

4. Patienteninformation und -aufklärung
Informieren Sie sich über die geplante Untersuchung! Keine Untersuchung ist ohne Risiko. Untersuchungsalternativen müssen besprochen, Kontraindikationen (Gegenanzeigen) abgeklärt und Allergierisiken eingegrenzt werden. Vor einer radiologischen Untersuchung werden Sie über die Risiken der Methode aufgeklärt und müssen medizinisch wichtige Fragen zu Ihrer Person beantworten. Was genau auf Sie zukommt, können Sie sich hier mithilfe der vorgefertigten, standardisierten Aufklärungsbogenmuster schon in Ruhe anschauen. Dadurch haben Sie die Zeit, die Sie brauchen, um unklare Punkte z.B. mit Ihrem Hausarzt vorab zu besprechen. Natürlich können Sie sich dann weiterhin vor Ort beim medizinischen Personal der radiologischen Praxis und im Arztgespräch mit dem Radiologen informieren und offene Fragen klären.

5. Untersuchung
In den meisten Fällen wird Ihr Radiologe direkt, im Nebenraum oder über Videokamera bei Ihrer Untersuchung anwesend sein, um eingreifen zu können oder um während der Untersuchung über eine Veränderung der Parameter oder sogar eine Nach- bzw. Folgeuntersuchung entscheiden zu können. In vielen Fällen können mit Kontrastmitteln oder Radionukliden deutlich bessere Bilddaten erhoben werden. Kontrastmittel können als Flüssigkeit zum Trinken verabreicht oder als Injektion in eine Armvene gespritzt werden. Dies kann vor, zwischen oder während einer Untersuchung geschehen. Ihr Radiologe und sein Team überwachen Sie dabei kontinuierlich. Häufig sind sowohl Arzt als auch Team durch regelmäßige Kurse in Erster Hilfe geschult. Selten kann es nämlich zu Gegenreaktionen oder Allergien auf Kontrastmittel kommen, die in manchen Fällen auch lebensbedrohend wirken können. Wenn Sie besonders aufgeregt sind, kann Ihr Radiologe Ihnen nach Absprache auch ein Beruhigungsmittel verabreichen.

6. Befundgespräch mit dem Radiologen
Im Befundgespräch wird Ihnen Ihr Radiologe die Aufnahmen und den Befund vorstellen und erläutern. In wichtigen Fällen wird er den Befund auch direkt über Teleradiologie oder über Telefon/ Telefax Ihrem behandelnden Arzt weitergeben. Sind Sie „oB“, also ohne Befund, wird das Gespräch kurz und Sie können nun erleichtert nach Hause gehen. Ein „positiver“ Befund bedeutet, dass Ihr Radiologe „etwas“ gefunden hat oder einen Verdacht erhärten kann. Bleiben Sie ruhig, denn das muss keine schlechte Nachricht sein. Ihr Radiologe setzt hochsensible Technologien ein, um möglichst frühzeitig Krankheiten erkennen zu können. Es kann dann sein, dass er Ihnen eine Nach- oder Folgeuntersuchung empfiehlt. Es kann auch sein, dass er Ihnen empfiehlt, bald Ihren behandelnden Arzt aufzusuchen, der mit Ihnen den Befund bespricht und die Diagnose stellt, zusammen mit der Therapieempfehlung. Seien Sie nicht verunsichert, weil Ihr Radiologe in der Zwischenzeit Ihren behandelnden Arzt umfassend informiert haben wird. Ihr Radiologe ist aber auch Ihr Arzt, fragen Sie ihn daher nach seinem Befund und seiner Diagnose. In den meisten Fällen wird Ihnen der Radiologe einen kurzen handschriftlichen Befund für den überweisenden Arzt mitgeben. Der ausführliche Befund wird dann meist am nächsten oder übernächsten Tag auf dem Postweg oder per Fax an den überweisenden Arzt übermittelt.

7. Dokumentation und Archivierung
Zum Abschluss muss Ihr Radiologe den Befundbericht schreiben und zusammen mit den Bildern wiederauffindbar archivieren. Dazu gibt er Anamnese und Indikation an, beschreibt die Untersuchungsmethode samt wichtiger technischer Untersuchungsparameter und interpretiert die Bildergebnisse. Abschließend stellt er den Befund bzw. die Diagnose dar und gibt unter Umständen eine Empfehlung zur Weiteruntersuchung ab.

Übrigens: Die Röntgenbilder sind Eigentum des durchführenden Arztes und dieser hat auch die Pflicht, die Aufnahmen mindestens 10 Jahre lang aufzubewahren (zu archivieren). Der Arzt ist allerdings auch verpflichtet, diese Aufnahmen oder Kopien dem weiterbehandelnden Arzt oder Ihnen als Patient vorübergehend leihweise zu überlassen. Üblicherweise müssen Sie hierfür ein Formular ausfüllen und unterschreiben.