16. Juni 2020

Besucherregelung erweitert

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  • 2 Besucher pro Tag und Patient für 1 Stunde
  • Vorrausetzung – Tragen von unbenutztem medizinischem Mund-Nase-Schutz

Ab dem 16.06.2020 können Patienten im Universitätsklinikum Brandenburg an der Havel zwei Besucher pro Tag empfangen. Um auch mit der erweiterten Besucherregelung Covid-19-Infektionen im Krankenhaus zu verhindern, müssen weiterhin unsere Besucherregeln eingehalten werden.

  • Besuche sind zwischen 08:00 und 20:00 Uhr möglich, pro Patient sind zwei Besucher pro Tag erlaubt, die Besuchszeit darf pro Besucher eine Stunde nicht überschreiten. Es dürfen sich jedoch maximal 2 Besucher zeitgleich in einem Patientenzimmer aufhalten.

  • Der Zutritt zum Klinikum darf ausschließlich über den Haupteingang erfolgen. Der Eingang zur Rettungsstelle darf nur von Notfallpatienten genutzt werden.

  • Besucher dürfen nicht unter Erkältungssymptomen leiden.

  • Besuche auf der COVID-Station 3.1 C sind nicht möglich.

  • Zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten müssen persönliche Daten angegeben werden. Diese werden nach einer Archivierungsfrist von 4 Wochen gelöscht.

  • Alle Patienten und Besucher müssen einen unbenutzten medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen, die geltenden Abstandsregeln von 1,5 Meter einhalten und sich nach dem Betreten des Klinikums die Hände desinfizieren. Dafür sind im Eingangsbereich Spender aufgestellt.

  • Alle Patienten erhalten vom Klinikum einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz.

  • Alle Besucher müssen bitte einen unbenutzten medizinischen Mund-Nasen-Schutz mitbringen oder erwerben.

Die Sicherheit unserer Patienten, Besucher und Mitarbeiter hat höchste Priorität. Gleichzeitig möchten wir aber auch Besuche ermöglichen. In z.B. Mehrbettzimmern können wir nicht jederzeit gewährleisten, dass der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden kann. Wir möchten aber dennoch unseren Patienten ermöglichen Besuch zu empfangen. Um das Infektionsrisiko zu reduzieren tragen alle Patienten und Mitarbeiter vorsorglich einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz. Unsere Hygienevorschriften verbieten das Tragen von Behelfs-Mund-Nasen-Schutz. Diese Vorsichtsmaßnahmen dienen dem Schutz unserer Patienten, Mitarbeiter und Besucher.
Der medizinische Mund-Nasen Schutz ist Einwegartikel und daher stellen wir diesen gern allen Besuchern für den Unkostenbetrag von 1 € zur Verfügung, um Besuche unter Maßgabe der Umgangsverordnung zu ermöglichen. Wir bitten alle Besucher um Verständnis für diese Vorsichtsmaßnahme.

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